Swimming-Pools boomen: In Deutschland haben rund 560.000 Haushalte ein Becken im eigenen Garten. Zudem gibt es ungefähr 130.000 Pools, die sich in den eigenen vier Wänden der Bundesbürger befinden. Und diese Zahlen steigen rasant an: Wie der Bundesverband Schwimmbad & Wellness berichtet, sind in den ersten beiden Pandemie-Jahren jeweils 9000 Becken hinzugekommen. Nicht eingerechnet sind dabei die Aufstellpools, von denen es in Deutschland 1,2 Millionen gibt. Wer aber ein eigenes Becken bauen möchte, muss eine ganze Reihe von Vorschriften berücksichtigen, die sich von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden können. Wie so etwas genau aussieht, sei beispielhaft am Fall von München gezeigt.
Kleine Pools brauchen im Freien keine Genehmigung
Zuerst seien die einfachen Fälle vorgestellt: Aufstellpools brauchen keine Genehmigung, solange sie von der nächsten Grundstückgrenze oder von öffentlichen Wegen und Plätzen weit genug entfernt sind. Sechs Meter gelten diesbezüglich als sicheres Maß. Keine Genehmigung benötigen zudem kleinere Becken im Freien, die gebaut werden müssen – solange sie ebenfalls ausreichenden Abstand aufweisen. Unter 50 Quadratmeter an Fläche sorgt dafür, dass die Stadt außen vorbleibt. Wer einen Pool von 100 Quadratmetern oder mehr bauen möchte, muss hingegen immer eine Genehmigung einholen. Gleiches gilt für Indoor-Becken, die eindeutig zum Schwimmen geeignet sind.
Die Genehmigung erteilt das Münchner Servicezentrum der Lokalbaukommission. Dieses ist die zuständige Aufsichtsbehörde. Es informiert im Detail darüber, was für Außenpools gilt, die sich zwischen 50 und 100 Quadratmeter bewegen. Je nach Fall und Bezirk kann auch für diese auf eine Genehmigung verzichtet werden. Für Becken, die der Zustimmung benötigen, müssen generell Fotos der Örtlichkeit, Skizzen sowie die weiteren Planungen des zuständigen Architekten eingereicht werden. Sobald diese Unterlagen vorliegen, kann ein förmliches Verfahren beginnen, wie es in den Bestimmungen der Bayrischen Bauordnung festgelegt ist.
„Weiche Faktoren“ können eine Rolle für die Genehmigung spielen
Interessant ist, dass in München „weiche Faktoren“ in der Vergangenheit durchaus eine Rolle für die Genehmigung gespielt haben. Stehen beispielsweise Bäume in der Nähe des geplanten Pools, die durch das gechlorte Wasser Schaden nehmen könnten? Befinden sich Viehweiden oder Ställe in der Nähe, für die dies gilt? Solche Fragen sollten deshalb ebenfalls berücksichtigt werden. Dies gilt übrigens ebenfalls für ganz Deutschland.